Kosten & Finanzierung
Grundpflege
Wir rechnen die grundpflegerischen Leistungen nach den Leistungskomplexen ab.
Die Vergütungssätze sind mit den Pflegekassen vereinbart worden.
Welche Kosten für Sie entstehen, richtet sich nach Art und Umfang der von Ihnen gewünschten Pflegeleistungen. Dies erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sofern Sie als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherung – gesetztes durch Ihre Pflegekasse anerkannt worden sind, können die grundpflegerischen Leistungen als Pflegesachleitung / Kombinationsleitung aktuell bis zu folgenden Höchstbeträgen mit der Pflegekasse abgerechnet werden:
Pflegegrad 1 | 125,- Euro |
Pflegegrad 2 | 689,- Euro |
Pflegegrad 3 | 1.289,- Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612,- Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995,- Euro |
Die Kosten, die über die Pauschalen hinausgehen, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt zu beantragen.
Kosten & Finanzierung
Behandlungspflege
Die Durchführung von Behandlungspflegen wird nach Vergütungssätzen, die mit den Krankenkassen vereinbart sind, abgerechnet.
Behandlungspflegen werden in der Regel unmittelbar Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass die Behandlungspflege vom Arzt verordnet wurde und die Krankenkassen die Durchführung der Leistungen genehmigt hat.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an unter 02392 – 8082220, senden Sie uns eine E-Mail oder schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne! Ihr Pflegedienst Döring.
Pflegedienst Döring
Graf-Engelbert-Straße 21
58809 Neuenrade
Kontakt:
Tel.: 02392-8082220
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